Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 3 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 3 Bewertungen von Tripadvisor
G
GinSA
Johannesburg
18/07/2012
“Not really a hotel but perfect all the same”
This is more of an apartment than a hotel but we basically expected that - were quite happy with the self catering options they advertised - and were very happy there. The view was outstanding - and although the marina was very very quiet (out of season) and the restaurants on site almost empty ... Mehr
D
David S
Havelock North, Neuseeland
13/12/2015
“Kai”
Kai appartementähnliche Zimmer direkt am Yachthafen Quay. Ziemlich einfach, aber sehr komfortabel. Ich sehe keinen Schild, dass darauf hinweist, dass dies ein Hotel - die Rezeption ist ein Büro in der ersten Etage des angrenzenden Einkaufspassage. Wir würden es nicht ohne die Leitung der Informat... Mehr
B
Birmancat
Hastings
13/12/2015
“Einfach aber komfortabel”
Wie bereits erwähnt, es gibt keine Schilder und schwer zu finden. Wir hatten zu fragen im touristischen Zentrum. Allerdings, einmal entdeckt hat, der Rezeptionist war sehr zuvorkommend und hilfsbereit. Die Zimmer sind einfach und Selbstverpflegung, mehr oder weniger. Die kleine Veranda mit Blick ... Mehr