Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 50 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 50 Bewertungen von Tripadvisor
H
Horst B
Orebro, Schweden
15/09/2010
“Eine Oase in der lärmenden Sadt”
In einem behutsam renovierten Stadtpalast gelegenes Hotel. Mit freundlichem, hilfsbereitem Personal. Ein Lift führt in das Obergeschoß.Ausreichendes orientalisches Frühstück.Wunderschöner Innenhof ,geschmackvoll eingerichtete Zimmer.Parkplatz findet man in der Umgebung. Es ist nicht ratsam mit dem … Mehr
B
Basileios
München, Deutschland
06/04/2010
“Stilvoll, charmant und freundlich”
Ein sehr stilvoll und charmant umgestaltetes Aleppiner Altstadthaus mit wunderschöner Lounge im ehemaligen Innenhof. Das "neuere" christliche Altstadtviertel (18. Jahrhundert!) mit malerischen Gassen und stilvollen Restaurants liegt wortwörtlich um die Ecke, aber auch Souk und Zitadelle sind bequem… Mehr
P
peakbagger3
West Palm Beach, Fl
29/06/2008
“Unglaublich”
Großartiges Hotel. Oase innerhalb von Syrien. Habe über es im Lonely Planet gelesen. Sehr nobel mit über 100 Dollar/Nacht, aber es lohnt sich - ganz toll und großartiges Personal.
R
Reisende76H
H
03/03/2011
“Zimmer okay, aber...”
Das Hotel liegt mitten in der Stadt, ist dennoch ruhig und im landestypischen Stil auch ein schönes kleines Hotel. Die Zimmer (und Bäder) sind teilweise sehr klein (keine Ablagemöglichkeit für Utensilien), und einige haben kein Fenster nach draußen, sondern nur zum Innenhof. Hier gehen aber andere … Mehr
C
Chewy81
Hamburg, Deutschland
04/10/2010
“Landestypisch wohnen mitten in Aleppo”
Das Hotel liegt sehr zentral in Aleppos Altstadt. Tritt man vor die Tür, befindet man sich gleich mitten im Regen Treiben auf den Strassen Aleppos. Aufgrund der zentralen Lage, ist es schwierig, mit einem Auto oder Reisebus dort länger als 5-10 Minuten vor dem Eingang des Hotels zu warten - Parkplä… Mehr