Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 448 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 448 Bewertungen von Tripadvisor
C
Cili S
Berlin, Deutschland
13/10/2015
“Schöne und entspannte Unterkunft mit allem was man braucht”
Wir haben eine Woche (zu wenig...) in Blancala verbracht und waren sehr zufrieden damit. Wir hatten einen Appartement (Nr. 124) im zweiten Stock mit Blick auf die Häuser von Cala Blanca und wir konnten sogar ein bisschen das Meer sehen und das Meeresrauschen hören. Der Appartement war sehr geräum... Mehr
G
Gerold M
Künzell, Deutschland
24/06/2016
“Angenehm überrascht”
Wir waren mit einer Gruppe 5 Tage im Blancala. Die Anlage ist nicht neu (sieht man an den Möbeln) aber größtenteils sehr gepflegt (Ausnahme u.a. der Minigolfplatz). Zimmereinigung täglich (für Studio bzw. Appartement nicht unbedingt üblich), auf den ersten Blick, da nicht genutzt, gute Ausstattun... Mehr
P
Philipp D
Berlin, Deutschland
26/05/2012
“Preis-Leistungverhältnis sehr gut. Der Ausblick aufs Meer sehr schön.”
Zwei große Zimmer mit traumhaftem Ausblick (Zimmer Nr. 321) auf die Bucht, das Meer und den Sonnenuntergang. Die Kuche ist ziemlich heruntergekommen aber erfüllt Ihren Zweck. Bettwäsche wurde leider in 7 Nächten nicht einmal gewechselt obwohl laut Hotelauskunft 2 x wöchentlich. Bad ist okay abe... Mehr
R
RinaWu
München, Deutschland
26/04/2016
“Entspricht leider nicht den Beschreibungen im Netz”
Sehr einfaches Hotel. Was nicht schlimm wäre, aber leider ist es ziemlich ungepflegt. Das Schlafzimmer roch muffig, die Betten waren eine Katastrophe (wie Feldbetten), das Bad schmutzig, das Geschirr in der Küche schmierig. Die Betreiber und Putzfrauen waren sehr freundlich, ich glaube, man ist h... Mehr
B
Biel B
Sabadell, Spanien
18/06/2007
“Okay für einen Kurzurlaub”
Meine Freundin und ich waren Anfang Juni dort und wir hatten einen schönen Aufenthalt. Die Buchung war einfach. Ich musste 25 Prozent bei der Buchung und den Rest dann bei der Anreise zahlen. Ich fragte und bekam ein Zimmer mit Meerblick und das Appartement war gemütlich. Es war recht groß, hatte... Mehr