Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 9 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 9 Bewertungen von Tripadvisor
J
Jill A
Aurora, Colorado
21/02/2017
“Wir waren im 6406 House im Wasser; super Ort!”
Wir haben in diesem Ferienwohnung mit 3 Schlafzimmern. . . high end alles. Sehr komfortables Hotel mit großem Fernseher, voll ausgestattete Küche und super bequeme Betten. Wir werden auf jeden Fall bitten wir diese Einheit beim nächsten Mal besuchen. Wasser ist in der Nähe von allem in Breckinridge… Mehr
P
PCef
Ft Laud FL
10/01/2013
“Toll für Erwachsene Skiurlaub”
3 Erwachsene Paare 5 Nächte im Wasser sind im Osten Gebäude verbracht und wir hätten nicht zufriedener sein können! Die Lage ist perfekt, um zu Fuß die Main Street nach einem Tag auf der Piste und zu den Pisten ist ein Kinderspiel und Aufbewahrung von Ski in Ski Valet im Main Street Station ausgest… Mehr
M
mwcajohnson
Midland, Texas
27/07/2011
“Es war der beste Urlaub, den wir je hatten!”
Wasser House ist ein toller Ort für ein paar einige Zeit zu verbringen oder für eine Familie ein Wochenende zusammen. Das Hotel befindet sich an der Hauptstraße, die es ist alles zu Fuß erreichbar! Wasser House ist eines der schönsten Hotels, in dem wir je übernachtet haben. Wir waren dort im Monat… Mehr
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melli622
Hazel Green, Alabama
25/03/2017
“Tolles Hotel”
Wir haben 7 Nacht im Wasser House auf Main Street. Das Personal war immer hilfsbereit und zuvorkommend. Die Einrichtungen waren sauber und praktisch. Sie bieten einen kostenlosen Pendelbus, dass war schnell mit super Fahrer. Das Hotel bietet auch einen kostenlosen Ski Valet zu Laden Ihrer Geräte un… Mehr
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pab66
Franklin, Tennessee
27/03/2014
“Ordentliches Hotel für das Geld”
Diese Wohnungen sind im Besitz der jeweiligen Eigentümer und so kann es zu Abweichungen. Wir waren in der Einheit 5404 (3 Schlafzimmer) in der obersten Etage. Es war eine sehr geräumige Wohnung mit gewölbter Decke. Es war nicht so luxuriös wie einige Wohnungen in Beaver Creek gewohnt habe ausgestat… Mehr