Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 35 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 35 Bewertungen von Tripadvisor
S
Siandavis2000
14/09/2016
“Reizend Peraleja”
Wir haben das Glück, dass wir haben hier ein paar Mal, beide mit Familie und Freunden. Ja, es braucht einige Aufmerksamkeit an den Villen, die gelassen, aber ich bin immer noch gerne hier. Wir haben eine private Villa gemietet, was fantastisch war und waren in einem Freunde. Das La Vista Restaurant… Mehr
H
Happiness661424
12/09/2016
“Fantastisches Resort”
Fantastisch geräumig Villa, wunderschön ausgestattet. Tolle Aussicht, das Klima und die Lage für Touren durch die Gegend. Auch ein Bonus das Club House Restaurant serviert fantastisch, schwer zu schlagen Essen. Wir kommen wieder mit der Familie für eine weitere Reise auf jeden Fall.
W
williamsa47
Penarth, Vereinigtes Königreich
11/09/2016
“Fabelhaftes Wochenende”
Ich bin gerade von meinem dritten Urlaub in diesem Hotel dieses Jahr!! Die Villen sind außergewöhnlich, von sehr hohem Standard. Das Club Haus vor Ort ist ausgezeichnet. Einige der besten Essen, das ich je gegessen hat schon im La Vista. Ich hatte eine fantastische Zeit Dieses Wochenende - Essen, … Mehr
H
hendrie_paul
Marlow, Vereinigtes Königreich
17/07/2016
“Tolle Lage mit super Villas”
Meine Frau und ich haben schon in ein paar der Villen styles auf Peraleja Golf, einige 2 bedded und einige 3 bedded; und eines gemeinsam ist die atemberaubende Aussicht. Der Ort selbst ist sehr sicher und Sicherheitsüberwachung und Hund Guards, dass regelmäßige streicht in den Abend. Golf Peralej… Mehr
P
pufinca
Mönchengladbach
05/03/2009
“Schöne moderne Bungalows”
Sehr schöne neue Bungalows. Sehr sauber. Service sehr freundlich.