Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 334 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 334 Bewertungen von Tripadvisor
S
SimonRUK
Gloucester
26/07/2007
“Bei weitem das beste Hotel, in dem ich übernachtet habe”
Ich reise als IT Berater durch das ganze Land und übernachte oft in vielen verschiedenen Hotels, angefangen von 5 Sterne Häusern in London bis hin zu kleinen Frühstückspensionen. Bis jetzt, war ich jedoch noch nie in solch einem bezaubernden Hotel wie das Uplawmoor und kann es nur in den höchsten T… Mehr
L
lassie56
lancs
28/06/2007
“Exzellentes Essen”
Wir waren im November 2006 auf einem Kurztrip in diesem Hotel, das im wunderschönen ländlichen Bereich an der Renfrew/Ayrshire-Grenze liegt. Wir reisten zwar spät am Abend an, bekamen aber trotzdem noch eine warme Mahlzeit serviert. Das Personal war sehr hilfsbereit, nichts war zuviel Mühe. Das Zim… Mehr
D
DorothyN6453EO
Lancaster, Vereinigtes Königreich
09/07/2017
“Hotel buchen”
Wir haben gerade hier am meisten freundlich und einladend. Von der Ankunft an bis zum Abschluss Ihrer Aufenthalt. Die Angestellten sind immer höflich und immer bereit zu helfen. Das Essen war exzellent und sehr großzügig Portionen und eine breite Auswahl. Sehr empfehlenswert.
R
redrobin64
lancashire
29/06/2007
“Ausgezeichnetes Essen”
Wir haben im November 2006 eine Kurzreise ins The Uplawmoor Hotel unternommen und es war toll. Wir sind relativ spät angekommen, aber die Angestellten waren sehr freundlich, hilfsbereit und wie wir während unseres Aufenthaltes festgestellt haben, schien ihnen nichts zu viel Mühe zu bereiten. Das S… Mehr
P
PMcPortsmouth
Portsmouth
06/06/2007
“Freundliches und bequems Dorfhotel”
Ein sehr bequemes Hotel, das sich in einem ruhigen Dorf, abseits der vielbefahrenen Straßen, befindet. Einige der Zimmer sind erst kürzlich zu einem sehr hohen Standard renoviert worden und die anderen werden nach und nach ebenfalls verbessert. Ich habe sowohl in den Standardzimmern als auch in den… Mehr