Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 722 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Limerick
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 722 Bewertungen von Tripadvisor
W
Wulfdominique
Ratzeburg
14/10/2017
“Sehr ordentlich ”
Das Great National überzeugt durch eine sehr angenehme Atmosphäre und große, saubere Zimmer. Die Badezimmer sind relativ neu oder zumindest sehr gut in Schuss gehalten. Essen und Aufmerksamkeit des Personals waren sehr gut, es wurde nachgeschenkt und nach gelegt ohne dass man großartig warten mus… Mehr
M
msimonrd
Rendsburg, Deutschland
14/08/2021
“schöne Zimmer”
Das Great National South Court Hotel in Limerick hat ausreichend Parkplätze vor der Tür, die kostenlos sind. Die Zimmer sind ausreichend groß, das Bad auch. W-Lan ist kostenlos Es gibt mehrere Restaurant im Gebäude
Q
quintana18
16/08/2019
“Sehr gutes Hotel in sehr guter Lage”
Wir waren drei Nächte im Great National South Court Hotel; die Zimmer waren groß und geräumig (nur der Kleiderkasten hat gefehlt), es war sauber, die Betten ordentlich gemacht, das Bad war zwar nicht neu, hat aber alle Funktionen erfüllt. Die Lage ist relativ ruhig, trotzdem sehr zentral. Mit dem A… Mehr
S
Sab87_S
Mainz, Deutschland
30/09/2018
“Gutes Hotel für eine Nacht mit gutem Pub und Inder”
Im Hotel hatten wir ein großes geräumiges Zimmer! Super war der Inder, der an das Hotel angrenzt hier haben wirklich sehr gut gegessen!! War für uns eine sehr willkommene Abwechslung auf der Rundreise zu dem Irischen sonstigen Essen!
K
Kathrinchen
Gevelsberg, Deutschland
07/10/2017
“Gutes Hotel mit etwas weniger motivierten Mitarbeitern...”
Unsere 10-tägige Rundreise durch Irland führte uns auch nach Limerick und somit für eine Nacht ins Great National South Court Hotel. Das Zimmer war groß, die Betten gut und das WLAN hat auch gut funktioniert. Das Frühstück bietet alles, was man braucht, allerdings haben wir von den zuständigen Mita… Mehr