Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Niedrig
Basierend auf 31 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Saint Pauls Bay, Bugibba
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 31 Bewertungen von Tripadvisor
L
Lava_Angel_17
Malta
09/05/2017
“Restaurant.”
Bitte sehen Sie sich das Essen im Restaurant. Es ist sehr lecker und frisch zubereitet. Sie reichen von Spezialitäten des Tages, frischen Fisch, Grillgerichte, Pasta, Pizza & auch glutenfreie Pizza, Salate, Platten, usw. . . . Die Preise sind sehr günstig und gut für den Preis. Sie können auch für … Mehr
J
JackieT1959
Edinburgh, Vereinigtes Königreich
11/11/2016
“Abendessen für 3”
Wir waren hier zum Abendessen und auch unsere guten Freunden zu sehen Johnnie und Joyce. Die Mahlzeiten waren unglaublich gut und frisch und wird während Sie warten. Ich kann jedem dieses Hotel zu essen und so das Geld wert. Die Portionen sind groß
V
VickyMack81
Berkshire, Vereinigtes Königreich
06/10/2015
“Toller Pool Bar! !!”
Wir waren hier Anfang August für zwei Wochen. Das Hotel war veraltet und könnte mit ein wenig renovierungsbedürftig. Die Zimmer waren sehr geräumig, war von der Größe des Appartements angenehm überrascht. War keine Klimaanlage, aber sie gaben uns Ventilatoren in jedem Zimmer kostenlos. Einige Hotel… Mehr