Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 157 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Playa Blanca
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 157 Bewertungen von Tripadvisor
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ReinhardS55
Erftstadt, Deutschland
21/11/2016
“Ein wunderschönes Haus in perfekter Lage mit guter Betreuung”
Wir waren das erste Mal auf Lanzarote und hatten direkt im Internet gebucht. Vor unserer Anreise hatten wir überaus freundlichen Kontakt zur Verwaltung der Villas. Besonders bedanken möchten wir uns bei Frau Dieckmann und ihrem Assistenten, der sie bei unserer Anreise vertrat und sich ganz besonder… Mehr
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Ulrich58
Frankfurt am Main, Deutschland
20/05/2015
“Lange gesucht und gefunden ... *****”
Gesucht und gefunden ... Wir kommen immer gern wieder. Hervorzuheben ist die Gute Lage der Villen, ganz nahe am attraktiven Hafen Rubicon mit vielen guten (nicht billigen) Restaurants. Man hat im Ocean Dreams die gewünschte privacy, ohne weitab vom Schuss zu sein. Die Betreuung durch Conny ist … Mehr
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claudiopU6947OZ
Dortmund, Deutschland
23/03/2014
“Gut zum Träumen”
Die Bungalows liegen in unmittelbarer Nähe zum Meer, wenn es auch nur von der ersten Reihe wirklich zu sehen ist - dafür kann man es auch in der dritten Reihe noch gut hören. Die Ausstattung ist in jedem der Häuser - ob ein- oder zweistöckig - hervorragend und der Service, was Sauberkeit und Wäsche… Mehr
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Seehund-24
Schweiz
20/10/2015
“Schöner Ort für Urlaubstage”
Sehr gepflegte Bungalow-Anlage. Jede Einheit hat eigenen Swimming Pool. Spektakuläre Lage auf dem Riff beim Castillo. Nur wenige Gehminuten bis zum Rubicon Yachthafen. Die Sauberkeit ist vorbildlich. Die Häuser werden gut bewirtschaftet und in Stand gehalten, was im Süden sehr wichtig ist. Zweimal … Mehr
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Malena000
Paderborn
01/12/2014
“Bei Herbstwetter weniger geeignet...”
Die Anlage "Ocean Dreams Marina & Spa Villages" besteht aus ca. 20 ein- und zweistöckigen Bungalows mit entweder zwei oder drei Schlafzimmern und liegt in einer ruhigen Seitenstraße. Einer der Bungalows (Nr. 20) liegt an der Promenade, sodass dessen Bewohner den Meerblick genießen können, alle übri… Mehr