Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 267 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 267 Bewertungen von Tripadvisor
H
helmuth40
Berlin, Deutschland
18/09/2019
“Wieder hervorragend !”
Auch das vierte Mal hat uns begeistert, dieses Mal für zwei Tage, absolut freundlicher Service. Das Highlight bleibt das Restaurant Maison Lameloise ! Aber auch das Restaurant Pierre & Jean war prima. Die Juniorsuite mit Blick auf den Platz ist sehr angenehm.
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115viaje
02/12/2018
“Dinner auf höchstem Niveau ”
Schon der Parkplatz vor dem Hotel mit Valet Service ist außergewöhnlich. Sehr netter Empfang mit Leckereien auf dem Zimmer. Das Dinner ein Hochgenuss . Schon das Amuse Bouche ist eine Gaumenexplusion. Der Sommelier lässt keine Wünsche offen. Eben Sommelierschule Dijon 😀. Der Käse zum Abschluss seh… Mehr
M
micdoc52
Gütersloh, Deutschland
20/08/2018
“Perfekte Küche”
Das Hotel Lameloise mit seinem Restaurant ist auf jeden Fall eine Reise wert. Der Service ist sehr aufmerksam ohne aufdringlich zu sein. Das Frühstück verdient wegen seiner Qualität eine besondere Erwähnung.
H
helmuth40
Berlin, Deutschland
19/07/2017
“Das dritte Mal”
Wieder einmal hervorragend; die Unterkunft in der Juniorsuite äußerst angenehm und das Restaurant bleibt einfach exzellent. Bereits bei der Ankunft sehr freundliche Hilfe für Gepäck und das Auto. In der großzügigen Juniorsuite ist das Frühstück auf dem Zimmer zu empfehlen, es kommt absolut pünktli… Mehr
A
arabis4
Karlsruhe, Deutschland
15/09/2017
“Angenehmes, wenn auch leicht "angestaubtes" HOTEL ”
WER HIER ÜBERNACHTET, macht das nicht des Hotels sondern wegen des drei Sterne Guide Michelin Restaurants. Der Empfang ist sehr freundlich und hilfsbereit. Die Zimmer sind in Ordnung atmen jedoch den Charme der 70 Jahre (Bad) , die Möbel datieren noch einige Jahre früher. Es fehlt jedoch nichts und… Mehr