Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 5 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 5 Bewertungen von Tripadvisor
E
Esther K
München, Deutschland
30/10/2012
“Wunderbare Ferienwohnung mit Blick über Weinberge - Erholung pur!”
Da wir im Urlaub in erster Linie einfach Ruhe gesucht haben um uns so richtig zu erholen, haben wir auf Gran Canaria nach einer Unterkunft abseits der Touristenzentren und dennoch in der Nähe der Autobahn gesucht - damit wir uns ausruhen und dennoch auf der Insel gut herumkommen konnten. Von der Fi… Mehr
U
ubkgb
Hamburg, Deutschland
12/03/2018
“Individuell”
Das Haus ist schon sehr individuell, allerdings nicht durchgängig praktisch. Es ist sehr groß, für zwei Personen fast zu groß, aber durch die offene Bauweise ist es im ganzen Haus äußerst hellhörig. Wenn man die Treppe in den 1. Stock geht, hört man jeden Tritt unten, besonders im Schlafzimmer. Sit… Mehr
E
Estica
Hemmen
01/01/2013
“Very good accomodation”
In december 2012 we stayed two weeks in Finca la Salud. The house is located in a very quiet area, away from busy roads, etc. But in 20 minutes by car you will be at the beach. The house is located at about 20 minutes away from the airport. The house is very nice, clean, has a lot of space and a v… Mehr