Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 91 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 91 Bewertungen von Tripadvisor
T
Travelmaier
09/02/2020
“So stellt man sich Urlaub vor”
Wir haben eine tolle Urlaubswoche in diesem wunderschön renovierten und liebevoll eingerichteten kanarischen Haus verbracht. Wer abseits von ausgetretenen Touristenpfaden mitten in einer lebendigen Stadt wohnen will ist in diesem Kleinod genau richtig. Natürlich gibt es in solch einem Haus einige w… Mehr
K
Kinsey M
Lanzarote, Spanien
27/05/2016
“Ein wahres Kleinod inmitten des normalen Hotelbetriebs”
Ich bin ganz überrascht, dass es überhaupt schlechte Bewertungen für dieses traumhafte und liebevoll restaurierte und geführte Hotel gibt. Natürlich ist das Hotel San Agustín anders als andere Hotels mit ihren Pools und Bars und Balkonen mit Blick aufs Meer. Und dennoch oder gerade deswegen war es … Mehr
I
Iranlover28
Trubschachen, Schweiz
09/02/2016
“Jederzeit wieder”
Wir verbrachten 4 Nächte im San Augustin. Der Empfang durch die Tochter der Hotel Eigentümer war mehr als herzlich und das obwohl wir weit nach der Eincheck-Zeit ankamen. Wir konnten unser Zimmer selber auswählen und bezogen das schönste von allen, die Nummer 1. Das Bett ist riesig und super b… Mehr
K
kathi2813
12/01/2019
“Rundum ein schönes Hotel”
Wir haben das Hotel sehr kurzfristig (3 Tage) vor unserer Ankunft gebucht, auch das wir ein Auto hatten war kein Problem. Wir konnten kostenlos ein Parkhaus nutzen, das zwar nicht direkt neben dem Hotel war, aber der Weg war trotzdem zu schaffen (auch mit vollen Koffern). Das Hotel ist sehr Hübsch … Mehr
J
Juli1819
Greven, Deutschland
04/02/2018
“Riad Feeling --- kleines Innenhof-Paradies”
Positiv: - vorbildhaft restauriertes altes Stadthaus mit einem ganz besonderem Flair ... schönen alten Holztreppen und offenem Innenhof - wunderschöner Innenhof-Oase mit leichtem Brunnengeplätscher - mit modernen Zügen wie dem sehr einladenden Frühstücksraum (hier störte die etwas zu laute Kühlvi… Mehr