Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 23 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet El Chorro
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 23 Bewertungen von Tripadvisor
P
Peter P
Brühl
06/11/2014
“Unser Paradies.”
Sehr schön gelegene Villas, herrlicher Garten und sauberer Pool. Wir sind schon mehrmals in den Villas in der Weihnachtszeit und zu Ostern gewesen und schätzen die Ruhe. Ich nutze die Villas sowohl privat oder für Kunden meine Kletterkurse.
P
peter h
19/06/2020
“2 Tage entspannen”
Wir verbrachten 2 Tage in den El Chorro Villen (Villa Adelfa), alles war perfekt. Der Gastgeber sehr pünktlich und aufmerksam. Das Haus war wie auf den Bildern oder noch besser. Viele gut durchdachte Details. Der Poolbereich ist unglaublich. Und die Aussicht. . . die friedliche Stille. . . Eine gro… Mehr
S
StephAntwerp
29/09/2019
“Erstaunliche Reise!”
Hallo, Mein Freund und ich haben mit Eliza Was Here im September 2019 einen 9-tägigen Ausflug zu El Chorro Villa gebucht. Wir haben unsere Reise wirklich genossen! Es war so einfach zu buchen und wir bekamen Gutscheine mit weiteren Informationen darüber, wohin wir gehen sollten (Flug, Mietwagen, … Mehr
K
Kirsten-Surrey-1993
Ripley, Vereinigtes Königreich
27/04/2023
“Schöne private Villa (Buganvilla)”
Schöne Villa in ruhiger Lage, ganz privat und mitten im Nirgendwo! ! Sehr authentisch und schön angelegt. Netter Gastgeber, traf uns 15 Minuten von der Villa entfernt, um grundlegende Informationen zu geben, ansonsten blieb es uns überlassen. Sehr empfehlenswert! ! Einziger Nachteil war der Pool, d… Mehr