Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 2113 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Matalascañas
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 2113 Bewertungen von Tripadvisor
N
nievesc396
26/04/2022
“Schöne Ostern”
Ich möchte Daniel besonders dafür danken, dass er unseren Urlaub zu einem unvergesslichen Erlebnis gemacht hat. Wir hatten schöne Spaziergänge, er half uns das Tanzen beizubringen, insgesamt ein sehr angenehmer Kerl, nichts war zu viel Mühe. Er hat unsere 10-tägige Reise sehr angenehm gemacht und w… Mehr
R
Rute M
Lissabon, Portugal
03/07/2019
“Sehr schön”
Ganz in der Nähe des Strandes von Matalascanas und der Stadt und ihrer Annehmlichkeiten. Sehr schöne Zimmer und guter Service. Das Personal ist großartig, immer zur Stelle und bereit zu helfen. Toller Pool und Außenbar und Garten. Exklusiver Zugang zum Strand.
8
856pauliens
Brüssel, Belgien
23/07/2017
“Wie wir erwartet hatten, mittel”
Wir gingen in dieses Hotel mit mittlerer Erwartungen. Besser, denn sonst würden wir uns sehr enttäuscht. Das Hotel ist mit 4 Sternen bewertet, was ist wirklich seltsam. Denn es ist alt und einfach. Der Service ist gut, nur wir hatten eine schlechte Erfahrung mit den Verantwortlichen der Essbereich,… Mehr