Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 213 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Budoni
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 213 Bewertungen von Tripadvisor
S
stevie_muc
Kolbermoor, Deutschland
09/02/2023
“So geht perfekte Gastlichkeit und Erholung! Besser geht's nicht!!!”
So geht perfekte Gastlichkeit und Erholung! Das Hotel Castello Budoni liegt in phantastischer Panorama-Lage über Porto Ottiolu an der Ostküste Sardiniens. Allein schon der weite Blick beim Frühstücken oder Schwimmen im Pool über den Ort hinaus aufs Mittelmeer lässt Dich perfekt entspannen. Dazu die… Mehr
J
juliepoenitz
Bremen, Deutschland
07/10/2016
“Ausgezeichnetes Hotel mit TOP Lage!”
Wir sind nun schon das dritte Jahr auf Sardinien in der Area Budoni und jetzt im Hotel Castello Budoni. Unserer Meinung nach, ein Hotel mit TOP Lage, traumhafter Aussicht, super sauberen Zimmer, die jeden Tag gereinigt werden und frische Handtücher ausgehängt werden. Ausserdem ist das Personal, vor… Mehr
O
Oleee1990
Hamburg, Deutschland
10/09/2015
“Schöne Aussicht”
Ruhiges Hotel in den Hügeln von Budoni. Wie schon in den restlichen Bewertungen zu lesen: Auto ist Pflicht, toller Ausblick und saubere Zimmer. Wir haben (aufgrund der Zimmertipps hier bei Tripadvisor) ein Superior-Zimmer gebucht. Leider wurden wir in ein Standart-Zimmer untergebracht. Kann ja mal … Mehr
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190nadinek
Norden, Deutschland
10/09/2015
“Toller Ausblick ”
Ruhiges Hotel mit wenig Zimmern und tollem Ausblick sowohl von der Zimmerterrasse als auch von der Frühstücksterrasse. Ein Auto ist Pflicht, sonst ist das Hotel sehr schwierig erreichbar. Auch mit dem Auto ist die Anfahrt zum Hotel etwas abenteuerlich. Wenn man abends zu spät wieder kommt, ge… Mehr