Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 54 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 54 Bewertungen von Tripadvisor
2
21nck
Hamburg, Deutschland
07/11/2017
“Einfach traumhaft im Stile Cesar Manriques”
Die Casa Teiga besteht aus drei Apartments in deren Mitte sich ein traumhafter Pool umgeben von Palmen und Kakteen befindet. Hier zu entspannen ist einfach paradiesisch. Die Anlage ist im Stile Cesar Manriques angelegt - und das wird spätestens dann deutlich, wenn man die bei Touristen beliebte Man… Mehr
D
DieBamberger
Bamberg, Deutschland
24/01/2016
“Casa Teiga - kleine, private Anlage mit Suchtfaktor :-)”
Irgendwo hat jemand geschrieben, dass das Casa Teiga ein "echter Meilenstein auf der Suche nach den schönsten Plätzen dieser Erde ist". Dem kann ich nur zustimmen: Ich habe in meinem langen Reiseleben durchaus schon einige aussergewöhnliche Ecken entdeckt, aber hier waren wir nach unserem ersten A… Mehr
M
markus k
Frankfurt am Main, Deutschland
03/11/2015
“Wohnen im Geiste von Cesar Manrique”
Geschmackvoll gestaltetes Anwesen im Stil von Cesar Manrique mit 3 sehr schönen und ansprechend eingerichteten Casas. Ob als Single oder Familie: Die unterschiedlich großen Wohnungen bieten für jeden das Richtige. Erholung pur im liebevoll gestalteten Lavagarten mit seinen zahlreichen Kakteenarten … Mehr
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sieber2015
München, Deutschland
19/09/2015
“Einzigartige Location für einen Traumurlaub!”
Casa Teiga liegt zentral zwischen der Hauptstadt Arrecife und Teguise, und trotzdem in ruhiger Lage. Die private Anlage ist äußerst gepflegt und ein architektonisches Kleinod. Das direkte Umfeld ist ein Lavastrom der einen Eindruck einer spektakulären Naturgewalt erahnen lässt. Sehr empfehlenswert!
K
Kerstin H
30/03/2024
“Schön mit Abstrichen...”
Die Kommunikation mit den Vermietern lief bei den Planungen und während unseres Aufenthalt immer schnell und reiblungs. Auf kleine Belange wurde stets umgehend reagiert. Die Lage des Miniresorts (3 Units teilen sich den Außenbereich) ist am Ende einer Sackgasse, die nur von Anwohnern genutzt wird, … Mehr