Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 48 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Kailua
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 48 Bewertungen von Tripadvisor
4
428adamt
Moab, Utah
06/01/2019
“BEEINDRUCKEND!!! Ali’i Villas # 232”
ALOHA! ! ! ! Unsere Familie war hier für eine Woche und muss heute leider auschecken. : (. Wenn Sie Ocean FRONT ausprobieren möchten, sollte dies ganz oben auf Ihrer Liste stehen. Hoffentlich hören Sie gerne die Brandung, weil Sie es den ganzen Tag und die ganze Nacht hier verbringen werden! Vielen… Mehr
M
michaeldQ3459AF
Calgary, Kanada
14/10/2018
“Jubiläum wegkommen”
Verbringen Sie unser Jubiläum in den Alii Resorts. Das Personal war sehr schnell zu beantworten und Fragen oder Bedenken umgehend per E-Mail. Condo war außergewöhnlich sauber mit gerade genug Vorräte. Schöne und gepflegte Immobilie in unmittelbarer Nähe zum Strand mit herrlichem Meerblick. Sehr gut… Mehr
A
Ashley T
08/08/2018
“# 227 Unglaubliche Lage und Ansichten!”
Wir waren hier für 10 Tage und wir waren so traurig zu gehen. Die Aussicht von der Lanai ist unglaublich! Wir haben fast jeden Morgen Delfine gesehen! Das Hotel war sauber und komfortabel, mit allem, was man sich nur wünschen konnte! Wir haben die Sonnenschirme und Kühler gut genutzt. Wir hatten 2 … Mehr
J
Jo S
Brisbane, Queensland, Australia
04/09/2019
“OK Lage - Wohnung 340”
Wir waren in der Wohnung 340. Es war geräumig, aber sehr heiß. Es gibt keine Klimaanlage, nur Deckenventilatoren. Achtung, es gibt keine Aufzüge, nur schmale Treppen, um Koffer hoch zu fahren. Wir würden dem Makler, der die Buchung vorgenommen hat, zu der Mitteilung gratulieren, die zu unserem Aufe… Mehr