Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 68 Bewertungen
Ruhe auf dem Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 68 Bewertungen von Tripadvisor
C
capthoo
28/11/2012
“Truppenunterbringung”
Solala.... 2 Übernachtungen, Geschäftsreise. Zimmer okay,kostenloses Wlan. Frühstück grausam, Kaffee schmeckte sehr gewöhnungsbedürftig. Viele asiatische Gruppenreisen untergebracht. ansonsten sehr Ruhig. Nächstes mal muss nicht sein.
P
pdo3006
Tiefenbronn, Deutschland
27/01/2011
“Akzeptables Business Hotel in Seoul”
Habe in diesem Hotel 3 Nächte übernachtet, ausgewählt hat es ein koeranischer Kollege aufgrund der Lage um im berüchtigten Seouler Verkehr nah am Kunden zu übernachten. Das Hotel ist in Ordnung aber auch nicht mehr. Die Zimmer sind klein (aber wohl in Seoul üblich und auch in anderen Großstädten)... Mehr
U
UyenP32
24/12/2017
“Gute Lage”
Das Yoido Hotel hat eine sehr gute Lage. Das Frühstück ist gut und ich mag es wirklich. Aber das Zimmer ist ziemlich alt. Einige Einrichtungen sollten wie Badewanne, Matratze, Decke geändert werden. Hoffentlich kann ich das nächste Mal länger in Seoul bleiben, damit ich hier alles entdecken kann.
C
cherishtrip
12/10/2017
“Budget Business-Hotel in der Nähe von Yeouido Hangang Park”
* Das Hotel ist nicht sehr nahe an den U - Bahn - Stationen, 13 Gehminuten von den U - Bahn - Stationen Yeouinaru (Linie 5) und Nationalversammlung (Linie 9) entfernt. Der Yeouido Hangang Park ist nur 5 Gehminuten entfernt, wo Joggen und Radfahren möglich sind möglich. Cafés, Restaurants und Läde... Mehr