Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 138 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 138 Bewertungen von Tripadvisor
M
MEGHREE S
Ahmedabad, Indien
30/12/2015
“Gutes Hotel in der Nähe des TAJ”
Das Hotel früher bekannt als Hotel Ashok ist ein gutes Hotel in der Mitte der Auswahl in der Nähe des Taj.Das Hotel ist auf Mall Road, einer guten Lage befindet. Es ist ca. 2 km von Agra Fort Bahnhof und auch 2,5 km von Taj. Der Rezeptionsbereich ist wirklich sehr schön eingerichtet und vermittel... Mehr
U
ujjkr
Vadodara, Gujarat, India
09/10/2015
“schönes Hotel”
Dies ist ein ausgezeichnetes Hotel. Die Lage ist großartig. Die Zimmer sind ausgezeichnet. Ich zahlte Rs 3000 pro Tag für 2 Personen inklusive Frühstück und Abendessen. Der Preis kann je nach Saison. Es hat eine exzellente Innenhof mit Swimmingpool. Parkplatz ist klein. Frühstück ist nicht so gut... Mehr
P
Priyamvada T
Mumbai (Bombay), Indien
01/10/2015
“Gute Bau, aber schlechter Service und Aufenthalt”
Die Zimmer sind groß, luftig, meist sehr gut eingerichtet und bieten eine sehr den lockenden Blick auf den Pool. Die Zimmer scheinen überwiegend gut eingerichtet und das Badezimmer ebenfalls. Wie auch immer, das Badezimmer, das wunderschön gebaut ist, ganz aus Glas, Chrom und Marmor, hat eine Bad... Mehr
C
chow69
Bhopal, Indien
16/04/2015
“Durchschnittlicher Aufenthalt: zentrale Lage”
Dieses Hotel war früher das Agra Ashok und das ist das, was uns motiviert, buchen Sie zwei Zimmer für uns während unserer Reise nach Agra. die zwei Tage, die wir hier waren, war das einzige, was darüber zu berichten die angenehme Surrealismus ohne Traum schlafen wir beide Nächte hatten. Kreditkar... Mehr