Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 6 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 6 Bewertungen von Tripadvisor
D
discoverexplore
USA
01/05/2018
“Excellent”
This was an excellent and affordable option for an overnight layover at Incheon. The 24 hour check-in was convenient and not available at some other hotels. The service was exceptional. They were fluent in English, helpful and polite. The room was very clean and comfortable. I highly recommend th... Mehr
A
Andy P
Singapur, Singapur
13/07/2015
“Schöne Aussicht, in der Nähe von Inchon”
Es war Twin Suite Zimmer. Gut: 1. Zwei Tische - komfortabel für 2 Personen mit eigenem Laptop. 2 Stühle 2. Das Personal an der Rezeption spricht Englisch 3. Große Fenster 4. Gute Wireless Internet im Zimmer 5. Sleeping Zone getrennt vom eigentlichen Platz der Zimmer nicht gut: Sehr RUTSCHIG F... Mehr
G
Gede Budi S
Wageningen, Niederlande
10/12/2014
“ein Hotel mit einer ruhigen Umgebung”
besuchten das Hotel mit einem Freund. Das Hotel befindet sich in der ländlichen Gegend von Incheon. Es handelt sich zwar nicht so abgelegen, kann das Hotel leicht mit dem Minivan oder Auto von Hauptstraße. Die Anlage ist einfach genug. Wegen seiner Lage, können die Besucher ein ruhiger Ort vorüb... Mehr