Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 193 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 193 Bewertungen von Tripadvisor
M
M9720EDalined
18/09/2020
“Sommerurlaub 2020”
Ich mit mein Freund und unserer 1 jährigen Tochter haben 2 Wochen Urlaub im Residenz Cavalleggeri gemacht.Es war ein wunderschöner Urlaub, das Meer befindet sich nur 5 Gehminuten durch einen wunderschönen Pinienwald vom Appartment entfernt.Das Personal ist sehr sympathisch und es wurde 2 mal in der… Mehr
1
147susannar
München, Deutschland
29/07/2019
“Tolle Lage, schöner Sandstrand ”
Wir sind fast jedes Jahr im Mai in der Toskana und mögen diese Anlage besonders gern. Es gibt 2 ruhige Pools, eine Cafe- Bar, eine Pizzeria, Restaurant, einen Shop für alles mögliche, einen Mini-Market. Zum Strand läuft man keine 5 Minuten durch einen Pinienwald, in dem ein nettes Café ist, und am… Mehr
F
fmphil1202
Aalen, Deutschland
16/05/2018
“In die Jahre gekommen und funktional eingerichtet, jedoch sauber”
Teilweise findet man diese Anlage im Internet mit 4 Sternen. Dies würde ich jedoch definitiv nicht unterschreiben, sondern die Anlage bei 3 Sternen einordnen: Pluspunkte: Durchweg sauber (Anlage und Zimmer), sehr freundliches Personal an der Rezeption, leckerer Kaffee an der Bar (es gibt hier auch… Mehr
D
DirkEbeling
Freienbach, Schweiz
11/05/2017
“Teilweise etwas in die Jahre gekommen...”
Lage: Am Ortsende von San Vincenzo mit dem Auto sehr gut erreichbar. Eine Bushaltestelle in der Nähe gibt es auch. Für den Weg zum Hotel-eigenen Strandabschnitt brauchten wir zu Fuss 10 Minuten. Der Weg ist auch sicher für Kinder, denn die Strasse wird durch einen Fussgängertunnel unterquert. Anla… Mehr