Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 40 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 40 Bewertungen von Tripadvisor
H
hsvphil
Hamburg, Deutschland
14/06/2016
“Lage suboptimal, hält aber was es verspricht”
Wir haben das Hotel gewählt weil es in Gangnam liegt. Zum Zeitpunkt der Buchung wussten wir nicht dass In Gangnam abends der Hund begraben ist. Tagsüber ein Business Distrikt abends wie leer gefegt. Immerhin ist hier ein 7/11 in Gehweite. Sonst ist abgesehen von überteuerten Pubs nichts los. Von... Mehr
2
210AntonioM
Roma
08/10/2019
“Überdurchschnittlich in allem”
Ein komfortabler Ort in Seoul, der alles bietet, was man für einen Besuch oder eine Geschäftsreise braucht, da er sich auch im Geschäftsviertel befindet. Es gibt auch eine U-Bahnstation in der Nähe. Das Personal ist sehr freundlich.
C
chrisgreive
Edinburgh, Vereinigtes Königreich
29/05/2019
“Gutes Budget-Hotel, tolle Lage”
Das Doppelbett war großartig, sehr hart, also spring nicht drauf, wenn du in dein Zimmer kommst, da du dir eine Hüfte reißen wirst:) Die Zimmerreinigung war in Ordnung, obwohl die Handtücher etwas alt waren, und steckte meinen Finger durch einen , fragte aber nach einem neuen und es war da, als i... Mehr
S
StarJKS
Singapur, Singapur
12/08/2017
“bequemes Motel”
Ich musste in Gangnam, Last-Minute-Reise, und fand dies. Es ist ein preiswertes Motel neben der U-Bahnstation eonju der Linie 9. Es gibt auch ein paar Motels in der Umgebung. Es ist alt, aber sehr billig. Lavendel Annehmlichkeiten waren gut. wäre schöner, wenn sie statt Badewanne duschen würden.