Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 231 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 231 Bewertungen von Tripadvisor
J
Jason N
Hobart, Indiana
08/12/2017
“Toller Ort zum übernachten”
Große Suite mit zwei Zimmern, das war sehr schön. Keine Probleme mit dem Zimmer überhaupt. Das Hotelpersonal war sehr zuvorkommend. Das Restaurant im Hotel war fantastisch. Einige der besten Essen, die ich je in Shenzhen gegessen habe.
B
Bruce K
Hongkong, China
03/04/2017
“Etwas veraltet, immer noch der beste Ort für Familien.”
Wir waren in diesem Hotel für längere Zeit (2 + Wochen) seit 2011 . Es ist bequem zu allem in Louhu, und es ist schnell, wenn Sie müssen häufig nach HK hin und her. Der Preis ist moderat und es ist das einzige Hotel in der Gegend, die 2 Schlafzimmer-Suiten mit einer kleinen Küche und einem Wohnzimm… Mehr
C
clairely2016
Vancouver, Kanada
16/03/2017
“Kultur, Geschichte, Viel Spaß.”
Wir waren vom Flughafen Hong Kong von privaten Shuttle nach Shenzhen, China. Alles war gepflegt, unsere Pässe in der chinesischen Grenze, Gepäck, und bequem zum Hotel. Wir besuchen wollten Fenster der Welt, eine interessante und Fun Park mit klein und groß Nachbildungen der berühmten Gebäuden der W… Mehr
N
Novry N
03/01/2017
“Das Zimmer war so stinken”
Ein tolles Design der Zimmer aber das Zimmer war so gestunken. Wir übernachten in 2 Schlafzimmer Executive Suites groß Platz, aber wirklich braucht zu bewahren. Das Personal an der Rezeption kann nicht sprechen Englisch. Das Hotel hat ein Spa und bitte nicht empfehlen. . Das Frühstück ist nur über … Mehr
2
221jameso
London, Vereinigtes Königreich
23/11/2016
“Sehr müde und moderat Service”
Ich war hier für zwei Nächte mit meiner besseren Hälfte. Was soll ich sagen? Der erste Eindruck war beim Einchecken - 4 Mitarbeiter an der Rezeption, die hätte nicht sah weniger interessiert. Das Zimmer war okay, eindeutig recht müde. Es war zumindest sauber. Die Lage war nicht so toll, erforderlic… Mehr