Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 42 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 42 Bewertungen von Tripadvisor
S
SusanneAcosta
Köthen (Anhalt), Deutschland
18/03/2019
“Urlaub”
Haben im März 2019 9tägige Rundreise durch Sumatra gemacht. Hatte vorher schon Bewertungen zum Hotel Pusako in Bukittingi gelesen und war auf das Schlimmste gefasst. Das Hotel war für ein Durchgangshotel (2Nächte) in Ordnung. Pusako ist ein großes Hotel mit vielen Zimmern und langen Korridoren.Al... Mehr
D
dominiquec655
Langnau am Albis, Schweiz
19/04/2018
“Da müsste mal was gemacht werden”
Das Positive hier sind die freundlichen Angestellten. Die Zimmer und die Anlage selber waren sicherlich mal schön, aber das ist nun doch schon 30 Jahre her. Insbesondere im Badezimmer macht sich dies bemerkbar. In meinem Badezimmer war irgendeine Leitung undicht, so dass der Boden regelmässig nas... Mehr
C
Christie2014
Wien, Österreich
13/01/2014
“Schöne Lage des ersten 4* Hotels in Bukittingi”
Leider hat man vergessen, nach mittlerweile 30 Jahren die Zimmer mal zu renovieren. Der Eingangsbereich und die Gänge wurden bereits aufgefrischt. Das schlimmste war die Kakerlakenfamilie hinter dem Holzkopfteil unseres Bettes. Zumindest hat man nach der 2-ten Nacht das Warmwasser aktivieren könn... Mehr