Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 203 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 203 Bewertungen von Tripadvisor
C
Claudia L
Basel, Schweiz
23/04/2014
“sehr zu empfehlen”
wir buchten ein doppelzimmer und bekamen 2 kajütenbetten (d.h. wirhatten4betten)! die lage ist perfekt, alles ist blitzsauber. die gasse davor etwas laut, das frühstück (welches man selber macht) minimal.
T
titan4
Regensburg, Germany
29/04/2013
“Gute Lage”
Wir waren mit dem Auto in Andalusien unterwegs. Das Hostel war günstig und gut gelegen. Allerdings darf man keine hohen Anforderungen an die Zimmer und die Betten haben. Das Personal war gewöhnungsbedürftig.
S
SamuelS991
St. Gallen, Schweiz
30/08/2012
“typisch Backpacker”
Es war ein typisches Backpacker/Hostel. Wenn man absolut kein Luxus benötigt, ist es das Richtige. Sucht man jedoch nach einem angenehmen Zimmer mit angenehmen Bett ist man hier definitiv am falschen Ort. Ebenfalls hat mein kein eigenes Bad. Für mich und meinen Kollegen (23j.) war es absolut i.O... Mehr
L
leonida13
Hamburg, Deutschland
08/09/2010
“Buntes Hostal in Santa Cruz”
Pluspunkte: Der günstige Preis und vor allem die Lage im wirklich umwerfend schönen Viertel Santa Cruz mit tollen Gässchen und Straßen, Cafés, Läden und Bars, direkt neben Alkazar und Kathedrale. Außerdem ist das Hostal fußläufig von der Endhaltestelle des Flughafenbusses an der Avenida del Cid e... Mehr