Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 24 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 24 Bewertungen von Tripadvisor
L
Lobo T
Singapur, Singapur
29/03/2016
“Wie Zuhause”
Wie ein Zuhause. Hat all die Dinge, die Sie finden in Ihr Zuhause, Esstisch, Kühlschrank, Küche usw. usw. Das einzige Zimmer hat Klimaanlage, aber keinen Ventilator. Hall hat Fan, aber keine Klimaanlage. Kostenloser WiFi nur, wenn Sie außerhalb Ihrer Zimmer oder in der Lobby sind.
W
Wouter v
27/12/2014
“Schönes Resort, aber obwohl es nahe zum Strand keinen Zugang zum Strand”
Schönes Resort, die Zimmer sind etwas veraltet, aber es ist immer noch Wert für das Geld, besonders mit Kindern unterwegs sind. Pool ist ok, es ist sehr ruhig. Es gibt viele Katzen. Das Restaurant ist ok, aber ich wollte es doch mal anmerken. Vom Flughafen oder Kota Bharu ist es immer noch ca. 20... Mehr
M
myrfnd
Melaka, Malaysia
07/11/2014
“Gute Lage, gutes Frühstück aber Chalets Renovierung nötig”
Tolle Lage aber Chalets müssen gepflegt n viele renovierungsbedürftig in Ordnung zu ziehen mehr Besucher.Gutes Frühstück.Kein zweites Mal für uns außer einer gesamten neuen Setup. Übrigens ist es ein guter Ort für Familientreffen n Spiele Coz der viel Platz.