Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 34 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 34 Bewertungen von Tripadvisor
D
dolfb559
12/08/2015
“Schönes Zimmer, großartige Aussicht”
Es ist ein tolles Zimmer und die Aussicht war exzellent. Das Abendessen ist auch gut. Wir hatten einige Wifi Probleme, aber das Personal ist freundlich. Klima kann ziemlich kalt werden, bringen Sie also gute Bekleidung. Das Hotel liegt weit außerhalb der Stadt Side entfernt, sodass man ein Auto bra… Mehr
K
karsiniwati
Arnheim, Niederlande
09/12/2014
“Dies ist Teil der Schönheit in West Sumatra”
Nach viziting Pekanbaru reisten wir nach Bukittinggi mit dem Auto. Wir verbrachten eine Nacht in diesem Resort. Der Ausblick ist fantastisch, besonders wenn man im Restaurant zum Frühstück und ihren vieuw sitzen ist, blicken auf MANINJAU See. All die Schmerzen und recht anstrengend vom langen Fahrt… Mehr
J
Jeff-Diana
Tangerang, Indonesien
10/05/2014
“Das beste Hotel in MANINJAU!”
Wenn Sie Lake MANINJAU genießen wollen, ist dies der beste Ort. In der Nähe Puncak Lawang und den berühmten "kelok 44 ". Der See ist direkt hinter dem Hotel und man kann die wunderschöne Aussicht sehen während man frühstückte. Aber die beste Aussicht kann man auf der obersten Etage (über dem Resta… Mehr
S
SelGnjr
Riau Province, Indonesien
31/05/2014
“NUANSA MANINJAU”
Gute Aussicht, schöne Zimmer, sauber. Der einzige Nachteil ist die Lage des Hotels ist weit weg von der Stadt. So stellen Sie sicher, dass Sie das Abendessen vor wieder in dieses Hotel gehen. Das Hotel ist durch den Dschungel umgeben. Ganz in der Nähe von MANINJAU See, nehmen Sie 49 man nach links,… Mehr