Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 140 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 2 ausgewählten Bewertungen von 140 Bewertungen von Tripadvisor
2
24by7Foodie
Bangalore, India
08/03/2019
“Royal sieht aus, sehr schöne Lage”
Die Lage hat mir sehr gut gefallen. Der Besitzer ist sehr gut. Königliches Gefühl auf dem Hotelgelände. Das Hotel hat eine sehr schöne Lounge. . Freifläche. Das gesamte Hotel ist aus Sandstein gebaut. Frühstücksangebot ist sehr reichhaltig. Das Restaurant hat ein sehr schönes Ambiente.
2
2112richman
Ybbs an der Donau, Österreich
05/01/2015
“Schönes Haveli mit Top Aussicht auf das Fort”
Haveli Hotel mit einfachen, sauberen Zimmern mit typisch indischem Flair. Das Essen war gut, die Auswahl stimmte. Die Lage ist ebenfalls 1a. Man muss eben unterscheiden, ob ich Mittelklasse reise oder First Class. Ich kann nicht ersteres buchen und zweiteres erwarten! Wir hatten Live Musik und T... Mehr