Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 482 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 482 Bewertungen von Tripadvisor
G
gefibo
Bornheim, Deutschland
24/02/2023
“Gutes Hotel”
Gutes neueres Motel 6 Hotel mit integrierter Klimaanlage. Dürftige Ausstattung des Zimmers wie bei Motel 6 üblich, aber sauber. Frühstück bestand aus Kaffee, sonst nichts. Aber nebenan gibts ein Subway wer's mag.
S
Sightsee215234
Bern, Schweiz
19/06/2018
“Erfüllt Zweck”
Natürlich kann nicht viel von einem Motel erwartet werden. Die Zimmer sind extrem! hellhörig und unsere Toilette war nicht richtig geputzt. Das Zimner selber ist jedoch für ein Motel-Zimmer sehr modern und schön eingerichtet.
K
KlausJ497
Niederrhein
28/10/2016
“Einfach aber gut”
Wir hatten ein sauberes Zimmer. Recht klein, aber es war alles da was man braucht. Für eine Nacht in Ordnung. Beatty lohnt nicht und ist nur als Zwischenstopp einer Tour durch Death Valley zu wählen. ............
W
Wolfgang F
Bornheim, Deutschland
05/10/2016
“Naja, abgewohnt und wenig Service”
Ich war schon mehrfach in diesem Motel. O.k. Motel 6 ist gewöhnlich sauber. Sonst gibts wenig. von allem! Sogar das Wifi Internet sollte 6$ kosten. Frech, denn 30m weiter ist ein Dennys mit freiem Internet. Zustand der Zimmer ist durchwachsen. Manches ist frisch renoviert anderes sehr überfällig. N… Mehr