Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 115 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 115 Bewertungen von Tripadvisor
F
franz b
Oberstdorf, Deutschland
04/12/2018
“Nichts besonderes.”
Das Hotel verfügt über ausreichend grosse Zimmer, welche schlicht eingerichtet sind. WC/Du. waren sauber ubd funktionieren. Dachrestaurant ist geschlossen, verständlich bei dem grässlichen Smog in Varanasi. Das Essen ist gut, Bier gibt's auch. Personal freundlich und unkompliziert.
J
Jochen M
Berg bei Neumarkt, Deutschland
10/06/2012
“Zufriedenstellend”
Das Hotel passt zum Ort. Liegt nahe des stark belebten Zentrums und ist entsprechend laut. Wer einen unruhigen Schlaf hat, ist hier falsch. Die Zimmer sind sauber und ordentlich. Der grosse Pluspunkt ist das schön angelegte Hoteldach. Hier ist es zwar auch laut, aber zumindest passt das Ambiente.... Mehr
B
Bayer09
München
01/01/2012
“lautes Stadthotel mit guter Küche in Varanasi”
Wir waren im November 2011 eine Nacht im Hotel Pradeep in Varanasi. Das Hotel liegt direkt im stark belebtem Zentrum der Stadt und ist daher leider auch sehr laut - an Schlaf war kaum zu denken. Das Hotel ist sauber und zweckmäßig eingerichtet. Das Abendessen im hoteleigenem Restaurant mit Indisc... Mehr