Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 33 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 33 Bewertungen von Tripadvisor
J
JASHAVANT K
AHMEDABAD
10/11/2016
“Hotel Dhola MARU ein durchschnittlicher Aufenthalt”
Wir waren im November - 2016 in der Gruppe Tour. sehen Sie sich außerhalb des Hotels ist sehr gut. Aber, der Service verbessert werden durch die Hotelleitung, wie Inter com facility & Zimmerservice. Wir haben ein Zimmer im letzten und es gibt keine Intercom-Anlage Anlage. also für jede Sache, wir... Mehr
M
mukeshjshah
Ahmedabad, Indien
17/11/2015
“Eine wunderschöne Heritage Hotel Abzweigung nach Lower Kategorie Hotel”
Ich war mit meiner Familie eine Reise von Rajasthan Region. Wir waren im Hotel Dholamaru in Jaisalmer. Hotel Jaisalmer ist eine gute Anlage in riesige Anlage. Dieser Ort ist wunderschön aber wegen des Mangels an ordnungsgemäße Pflege kann es nicht ziehen Touristen Auge zu hier. Das Personal ist ... Mehr
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JPreviews
Mumbai (Bombay), Indien
16/11/2014
“Preiswertes Hotel”
in dieser Ort im Winter und das Wetter war wunderschön. Da wir auf eine preiswerte Reise waren wir uns für dieses Hotel entschieden hatten, nicht sehr schick ist und nicht irgendwelche Luxus. Das Hotel ist wunderschön und wenn gepflegt können eine Menge Touristen anlocken, wahrscheinlich braucht ... Mehr
C
CoolARK
Mumbai
05/04/2014
“Nicht so gut”
Ich war schon zweimal in Rajasthan 2013 im Dezember 13 Ich habe eine Reise von Jodhpur-jaisalmer -Bikaner. Überall waren wir in RTDC Hotels. Alle Hotels sind wirklich gut außer in allen Belangen Dhola MARU Hotel von Bikaner. Das Hotel ist nicht auf dem neuesten Stand, soweit Service besorgt ist. ... Mehr