Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 96 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 96 Bewertungen von Tripadvisor
L
Lumbearjack
Pocomoke City, Maryland
26/04/2011
“Alle unsere Wünsche wurden erfüllt”
Das New Century Hotel ist in zentraler Lage in nothestern Teil der Stadt. Sehr leicht von der Metro-Linie Nr. 4 Hailun Rd. Wenn man aus der U-Bahn benutzt Ausfahrt Nr. 7, Hotel werden fast direkt auf der Straße auf der linken Seite. Der Eingang des Hotels liegt unten Li Yang Straße. Das warme Frü... Mehr
T
Thomas R
Köln, Deutschland
30/10/2010
“Best Western Standard”
+ großes Bett + günstige Minibarpreise + bequeme Lounge o Frühstück OK o Internet gegen Gebühr - schummrige Beleuchtung - niedrige Deckenhöhe (besonders im Bad)
M
Mespel
Bonn
29/09/2010
“Unter Vier-Sterne-Standard - okay, aber nicht begeisternd”
Was an dem Hotel auf jeden Fall in Ordnung ist, ist die Lage - direkt an einer U-Bahn-Station, nur zwei Stationen entfernt vom Shanghaier Hauptbahnhof. Das ist praktisch. Gut ist auch der Kartenservice im Hotel, wo ich schnell und unkompliziert meine Zugfahrkarte kaufen konnte. Ansonsten überzeug... Mehr
D
desertrose81
Aachen
13/06/2010
“nicht unbedingt zu empfehlen”
Zuerst zum positiven: das Hotel liegt sehr günstig an einer Metrostation. Frühstück war auch okay. Das Personal sehr freundlich und die Zimmer annehmbar. Sehr Negativ jedoch sind die sehr dünnen Wände, die es lärmempfindlichen Personen schwer machen Ruhe zu finden. Wir wurden des öfteren bis sehr... Mehr
N
NikoFinland
Oulunsalo
23/12/2011
“Erschwinglich, nicht weit vom Stadtzentrum entfernt”
Best Western New Century ist ein Business-Hotel, nicht so weit vom Stadtzentrum von Shanghai. Mit der U-Bahn ist praktisch und sogar zu Fuß zum Reisen's ist es nur ein paar Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Hotel selbst ist nicht mehr ganz neu und das kann man vom Zimmer und insgesamt Annehmli... Mehr