Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 3668 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 3668 Bewertungen von Tripadvisor
R
Rainer N
Wiesbaden, Germany
25/06/2017
“Beeindruckend”
Das W ist aufgrund seiner futuristischen Einrichtung einzigartig. Als wir unser Zimmer betraten, dachten wir es erschlägt uns. Der Spoiler und die Beleuchtung waren sehr beeindruckend. Die Mitarbeiter waren sehr hilfsbereit. Der Concierge hat uns sehr gut beraten.
M
Maddog1968
Aosta, Italien
09/12/2016
“ein Erlebnis!”
super Hotel, geeignet für jüngere Gäste, mit Live-Musik jeden Abend unten in der Lobby, die eher wie ein Wohnzimmer eingerichtet ist. Die Zimmer sind ausgezeichnet, mit jedem Komfort (runde Badewanne im Zimmer - gerne zu zweit!; begehbarer Kleiderschrank, Sound Bar furs Fernseher, was man über Blue… Mehr
T
T D
Seoul, Südkorea
10/07/2024
“'Hotelmöbel müssen renoviert werden & das Personal sollte von anderen Sofitel-Unterkünften lernen, was ein 5-Sterne-Service bedeutet”
'Hotelmöbel müssen renoviert werden & das Personal sollte von anderen Sofitel-Unterkünften lernen, was ein 5-Sterne-Service bedeutet' Ich begann meine 1-monatige Greater China Reise in Peking. Da ich eine vorherige schlechte Erfahrung in einer anderen Sofitel-Unterkunft auf Bali hatte, schickte i… Mehr