Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 163 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 163 Bewertungen von Tripadvisor
P
Ponyhof4
Deutschland
28/08/2016
“Entspannung total auf der westlichsten Insel des Hawaii-Archipels”
Wir waren als Familie Ende Juli für eine knappe Woche zu Gast in einer der Nihi Kai Villas in Poipu, Kauai. Das sehr gut ausgestattete, geschmackvolle Appartement mit zwei Schlafzimmern und Bädern hat uns allen gut gefallen, die Sonnenuntergänge von der Terrasse aus zu beobachten war hinreißend. Di… Mehr
S
Suezq3
Paso Robles, Kalifornien
16/03/2019
“Großartige Poipu-Lage!”
Die Eigentumswohnungen im Nihi Kai sind großartig! Wir waren schon 6 Mal hier und waren jedes Mal sehr glücklich. Jede Einheit hat ihren eigenen Charme und Charakter und behält dabei ihre persönliche Identität bei. Die Nähe zum Meer ist perfekt (direkt auf der anderen Straßenseite) und wir haben je… Mehr
C
coleena755
31/03/2020
“Annullierte Reise.”
Wir sollten im April zu Besuch sein, mussten aber wegen Covid 19 absagen. In Bezug auf die Stornierung konnten wir mit der Firma mgmt zusammenarbeiten. Ich weiß, dass sie zu diesem Zeitpunkt unter enormem Stress stehen und schätze ihre Bemühungen.
J
Joan P
26/01/2020
“Tolle Lage in einer Eigentumswohnung”
Nihi Kai ist ein wunderschönes Apartmentresort, das nur wenige Meter von Brennekes Beach und Poipu Beach entfernt ist. Das Personal ist sehr freundlich Der Check-in ist etwas verwirrend und der Concierge war nicht wirklich hilfreich, aber wir haben die Zeit dort wirklich genossen.
J
JMBPDX
Beaverton, Oregon
21/01/2020
“Dezember 2019”
Mein Mann und ich verbrachten hier Anfang Dezember 10 Tage in der Einheit 505. Die Lage der Wohnung war perfekt und insgesamt war die Wohnung selbst schön. Wir kamen gegen 14 Uhr an, der Check-in war um 15 Uhr, aber die Wohnung war wegen der späten Zimmerreinigung erst gegen 16 Uhr verfügbar. Als w… Mehr