Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 31 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 31 Bewertungen von Tripadvisor
M
Mario B
Tübingen, Deutschland
28/01/2016
“Corona Rosa, Apt. 203: Super Unterkunft, super Urlaub, super empfehlenswert!”
Meine beste Freundin und ich waren im November 2015 für 9 Tage im Apt. 203 der Anlage. Es hat uns beiden sehr gut gefallen. Neben einer normalen Couch und Sessel ist das Wohnzimmer auch noch mit einer Schlafcouch ausgestattet, was uns sehr gelegen kam, da wir nicht unbedingt in einem Zimmer schlafe… Mehr
G
geniesser20152016
Oberbayern, Deutschland
27/01/2016
“Wunderschönes Hotel mit Traumblick”
Wir waren im Corona Rosa im August 2015. Super ausgestattet mit alles was man als Selbstversorger so braucht. Wir grillen gerne, auch ein großer Grill vorhanden. Was nicht in jedem Apartment steht. Alles sauber, groß und sehr hell und gemütlich eingerichtet. Der Vermieter ausgesprochen nett, hilfs… Mehr
R
Reisetantchen007
21/01/2016
“Top Urlaub im Apt. 203 Corona Rosa”
Einfach eine tolle Anlage, super gelegen mit Traumblick aus Meer. Das Apartment 203 ist genau wie bei ebay beschrieben und hat uns super gefallen. Schöne helle Farben, diverse tolle Kleinigkeiten wie Raclette Grill e.t.c., sogar Badetücher und Fön waren dabei, obwohl es ja gar kein Hotel ist, sonde… Mehr
M
Michael B
Bad Brückenau, Deutschland
20/01/2016
“Corona Rosa, Apt. 203 absolut zu empfehlen!”
Wir waren im Januar 2016 in dieser schönen Anlage und auch in Apt . 203, wie unser Vormieter, der hier wohl die letzte Bewertung abgegeben hat. Diese können wir beim besten Willen nicht nachvollziehen, da wir uns in der Wohnung sehr wohl gefühlt haben. Das Preis-Leistungsverhältnis ist unschlagbar,… Mehr