Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 227 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 227 Bewertungen von Tripadvisor
A
alfist
Leutkirch im Allgäu, Deutschland
29/10/2016
“Alles bestens, komme gerne wieder”
Personal sehr freundlich, Zimmer sind relativ groß und sauber. Das Frühstücksbuffet ist eines der Besten was ich je in Buisnesshotels gesehen habe. Und das auch noch zu einem richtigen gutem Preis/Leistungsverhältniss. Beim nächsten Ankarabesuch komme ich auf jeden Fall wieder.
J
J5659BNmarcs
Freiburg, Deutschland
29/12/2015
“Perfektes Hotel für Geschäftsreisen”
Lage außerhalb der Innenstadt. Große, saubere Zimmer. Tolles Frühstücksbuffet. Restaurant und Bar im Hotel. Personal ist sehr freundlich und hilfsbereit. WiFi im gesamten Hotel verfügbar. Konferenzräume vorhanden, auch ideal als Tagungshotel.
B
bayerbaer
Marktoberdorf, Deutschland
07/10/2012
“Sehr empfehlenswert als Business Hotel”
Sehr guter Service, hervorragende Küche, sehr ruhige und grosse Zimmer, technisch alles okay, Service erstklassig. Flughafenshuttle hervorragend trotz extrem später Anreise. Sehr empfehlenswert und preiswert.
S
Sahara178
Köln, Deutschland
31/07/2017
“Nicht schlecht ”
Über booking.com haben wir auf dem Weg nach Ankara ein familienzimmer gebucht, angekommen (mit dem Auto) mussten wir am Lobby lange auf unser Zimmer warten, dabei war es schon 15 Uhr, und obwohl wir ein Familien Zimmer gebucht haben, wurde nochmal Vorort mit uns verhandelt und mussten mehr bezahlen… Mehr
F
freizeitler
Wolfersheim, Deutschland
15/02/2015
“Ruhiges Geschäftshotel abseits der City”
Beim Bilkent handelt es sich um ein typische Geschäftshotel. Die Anzahl der Zimmer kann man aus der Webseite entnehmen. Größe und Sauberkeit im Nichtraucherzimmer im 4.Stock jederzeit okay. Ruhige Umgebung und auch das Haus selbst ist eigentlich ruhig. Habe ich in der Türkei auch schon andere Erfah… Mehr